Schul- & Hausordnung: Schulverband Blumberg

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Schul- & Hausordnung

Auf der Basis der folgenden Grundregeln wollen wir als Schulgemeinschaft zusammen leben und arbeiten:

  1. Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  2. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. Jeder legt im Umgang mit dem anderen großen Wert auf gegenseitigen Respekt,
    Höflichkeit, Wertschätzung und Ehrlichkeit.

Zur Erleichterung unseres Zusammenlebens brauchen wir einige Schulregeln:

  1. Allgemeine Regeln
    1. Das Tragen von Mützen und Kappen ist aus Höflichkeitsgründen in den Unterrichtsräumen zu unterlassen. Darüber hinaus legen wir Wert auf angemessene Kleidung. Jacken und Taschen werden mit nach Hause
      genommen und verbleiben nicht über Nacht in der Schule. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich tragen.  
    2. Elektronische Medien bleiben auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Die zeitweilige Nutzung kann durch eine Lehrkraft gestattet werden.
    3. Das Rauchen, Trinken von Alkohol und jeglicher Konsum anderer Drogen auf dem Schulgelände ist verboten. Aus Sorge um die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Schülerinnen und Schüler ist der Konsum sogenannter Energy-Drinks auf dem Schulgelände und auf Schulveranstaltungen ebenfalls untersagt.
    4. Wir verhalten uns so, dass es nicht zu Verletzungen und Unfällen kommt. Schubsen, Drängeln, Toben, Raufen, Rennen, Stuhlwegziehen, Fußstellen, Schneeballwerfen, Anlegen von Schlitterbahnen usw. sind zu unterlassen. Im Treppenhaus verhalten wir uns rücksichtsvoll und lassen immer Platz für den Gegenverkehr.
    5. Selbstverschuldete Verunreinigungen sind von den verursachenden Personen eigenverantwortlich zu reinigen bzw. zu beseitigen.
    6. Das Kauen von Kaugummis ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
    7. Wir zerstören, beschädigen oder beschmutzen weder unser Schul- noch Privateigentum. Saubere Gänge, Klassenzimmer, Toiletten und Schulhöfe sind uns wichtig und stellen die Visitenkarte unserer Schule dar.
    8. Wir gehen mit Schulmaterialien sorgsam um. Schulbücher werden ordentlich eingebunden und beschriftet. Beschädigte oder verlorene Schulbücher müssen am Ende des Schuljahres bezahlt werden.
  2. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss
    1. Es ist selbstverständlich, dass jede Schülerin und jeder Schüler zum zweiten Gong mit seinen Arbeitsmaterialien an seinem Platz im Klassenzimmer sitzt, damit der Unterricht pünktlich begonnen und beendet werden kann.
    2. Die Wartezeit vor Unterrichtsbeginn ist nicht zur Erledigung der Hausaufgaben gedacht.
    3. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.
    4. Es ist allen erlaubt, sich vor Schulbeginn in der Aula aufzuhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn sich alle Schülerinnen und Schüler für die Sauberkeit verantwortlich fühlen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Schultaschen so abgestellt werden, dass der Zugangsweg zur Treppe frei bleibt.
    5. Nach Unterrichtsschluss hat jede Schülerin und jeder Schüler seinen Platz einschließlich des Fußbodens sauber zu verlassen. Die Stühle werden mittwochs bzw. freitags nach Unterrichtsschluss mit der Sitzfläche nach unten auf den Tisch gestellt.
    6. Nach Unterrichtsschluss gehen die Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg nach Hause oder begeben sich an die Bushaltestelle.
  3. Pausen
    1. Um 09:05 Uhr bzw. 10:55 Uhr gehen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof und bleiben dort bis 09:17 Uhr bzw. 11:12 Uhr (Ausnahmen regeln die aufsichtführenden Lehrkräfte).
    2. Alle am Schulleben beteiligte Personen sind verpflichtet, selbstverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulhof zu sorgen. Der Hofdienst nach den großen Pausen sorgt zusätzlich für Sauberkeit auf dem Schulhof.
    3. Aufenthaltsort für Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, ist die Aula. Dabei ist ruhiges und besonnenes Verhalten notwendig, um den Unterricht nicht zu stören. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die eine Freistunde haben oder sich nach Sportstunden in der Aula aufhalten. Ebenso achten wir auf absolut saubere und aufgeräumte Tische und Stühle im Aulabereich. Am Ende der Mittagspause stuhlen wir auf.
    4. Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn der großen Pause das Zimmer wechseln bzw. in den Sportunterricht gehen, stellen ihre Taschen nach Weisung der Lehrerkraft ab.
    5. Unsere Fahrschülerinnen und -schüler können sich in der Aula bis zur Abfahrt ihrer Busse oder bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts aufhalten. Dort verhalten sie sich rücksichtsvoll und ordentlich.
    6. Speisen, die in der Mittagspause gekauft werden, dürfen nicht im Klassenzimmer verzehrt werden.
  4. Bushaltestelle
    1. Vor und beim Einsteigen in die Busse verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ordentlich und rücksichtsvoll. Schülerinnen und Schüler, die schubsen oder drängeln, gefährden ihre Mitschüler und können deshalb von der Heimfahrt mit dem Bus ausgeschlossen werden.
    2. Der Gehweg muss für andere Fußgänger unbedingt freigehalten werden.

Die Regeln dieser Hausordnung sollen dem Gelingen eines guten Zusammenlebens unserer Schulgemeinschaft dienen. Sie sind Bedingungen und Hilfen, damit ein guter Unterrichtsablauf und die Sicherheit aller gewährleistet sind.