Krankmeldung & Beurlaubung: Schulverband Blumberg

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Krankmeldungen

Bitte nehmen Sie für Krankmeldungen rechtzeitig telefonischen Kontakt bis spätestens 08:00 Uhr mit einem der Sekretariate auf. Die schriftliche Entschuldigung muss der Schule spätestens am dritten Tag des Fehlens vorliegen. Vordrucke für eine schriftliche Entschuldigung finden Sie im Schulterminkalender.

Wenn ein Schüler bzw. eine Schülerin während des Unterrichts erkrankt, meldet er bzw. sie sich unter Angabe des Grundes bei der Lehrkraft ab. Die Krankheit bestätigt der/die Erziehungsberechtigte auf einem von der Lehrkraft ausgehändigten Formular durch Unterschrift. Das unterschriebene Formular ist bei der Klassenlehrkraft abzugegeben.

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich (Schulbesuchsverordnung vom 21.03.1982). Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich zu stellen. Für die Entscheidung ist zuständig:

  • für eine Unterrichtsstunde die Fachlehrkraft
  • für bis zu zwei Unterrichtstage die Klassenlehrkraft
  • in allen übrigen Fällen der Schulleiter.

Urlaubsgesuche für die Begleitung der Eltern bei Geschäftsreisen werden im Allgemeinen nicht genehmigt. Beurlaubungen für die aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Musikveranstaltungen müssen vom Landesverband beantragt werden. Die Eltern haben ihre Einwilligung zu geben. Ein Antrag des örtlichen Sportvereins oder des Musikvereins genügt nicht.

Wir bitten auch sehr, die Ferientermine zu beachten. Urlaubsgesuche vor und nach zusammenhängenden Ferienabschnitten dürfen laut Kultusministerium nicht genehmigt werden. Bitte planen Sie Ihren Urlaub entsprechend.