Anmeldung in Klasse 5
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
schön, dass Sie Ihr Kind für die fünfte Klasse an unserer Schule anmelden.
Die Aufnahme an den auf die Grundschule aufbauenden Schulen ist in diesem Jahr vom
Dienstag, den 05. März bis Freitag, den 08. März 2024:
Bereich Realschule
(Achdorfer Straße 30)
Dienstag: 12:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Bereich Werkrealschule
(Kirchstraße 40)
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Hat Ihr Kind eine Werkrealschulempfehlung und Sie möchten es trotzdem im Realschulbereich anmelden, sind wir verpflichtet, ein Beratungsgespräch mit Ihnen zu führen. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit dem Sekretariat der Realschule einen Termin (Telefon: 07702-3803).
Beachten Sie bitte, dass dies zunächst nur eine Anmeldung und noch keine Aufnahme ist.
Erforderliche Unterlagen
Damit die Anmeldung vollzogen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen. Diese können direkt digital ausgefüllt werden, klicken Sie hierzu einfach auf den jeweiligen Link:
Antrag Busfahrkarte (PDF-Datei) (für Schüler/innen, die nicht aus dem Stadtkern Blumberg kommen)
Antrag Eigenanteilsbefreiung (PDF-Datei) (Dritte-Kind-Regelung)
Antrag Schließfach (PDF-Datei) (nur Realschule – freiwillig)
Formular Modulwahl Fach Musik (PDF-Datei) (nur Realschule)
Formular Schwimmunterricht (PDF-Datei) (nur Realschule)
**Folgende Unterlagen legen Sie bitte dem Schüleraufnahmebogen bei:
Grundschulempfehlung (Blätter 3 & 4)
Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch - in deutscher Sprache, ggf. amtl. deutsche Übersetzung. Die Vorlage des (Kinder-)Ausweises reicht nicht aus.
Nachweis Masernimpfung
Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern:
Alleiniges Sorgerecht: Nachweis durch Vorlage eines Gerichtsurteils oder einer Negativbescheinigung
Gemeinsames Sorgerecht: Vorlage einer Einverständniserklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils (in der Regel der Teil, bei dem das Kind nicht dauerhaft wohnt).
Fehlen Teile dieser Unterlagen oder sind die notwendigen Formulare nicht vollständig ausgefüllt, kann die Anmeldung nicht vorgenommen werden.
Wie wird aus der Anmeldung die endgültige Aufnahme?
Nach Ablauf der Anmeldefrist prüft das staatliche Schulamt die Kapazitäten an den einzelnen Schulen.
Etwa Mitte Mai erhalten wir dann vom staatlichen Schulamt Bescheid, inwieweit wir alle angemeldeten Kinder auch tatsächlich an unserer Schule aufnehmen dürfen.
Im Anschluss daran erhalten Sie von uns die endgültige Aufnahmebestätigung. Gleichzeitig melden wir Ihr Kind dann von der bisherigen Grundschule ab.
Zusammen mit der endgültigen Aufnahmebestätigung erhalten Sie dann weitere Hinweise.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann dürfen Sie sich gerne an das Sekretariat der Realschule
wenden.