Aktuelles: Schulverband Blumberg

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Anmeldung für Klasse 5 vom 06. bis 09. März 2023

Artikel vom 08.02.2023

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

schön, dass Sie Ihr Kind für die fünfte Klasse an unserer Schule anmelden möchten.

Die Aufnahme an den auf die Grundschule aufbauenden Schulen ist in diesem Jahr von Montag, dem 06. März 2023 bis Donnerstag, dem 09. März 2023. Alle Anmeldeformulare werden ab dem 01. März 2023 auf unserer Homepage in digitaler Form zu Verfügung gestellt. Die ausgefüllten Formulare können entweder eingescannt per E-Mail eingereicht oder auf dem normalen Postweg an unsere Schuladressen versendet werden. Auch der direkte Einwurf in den jeweiligen Schulbriefkasten ist möglich.

Beachten Sie bitte, dass dies zunächst nur eine Anmeldung und noch keine Aufnahme ist.

Anmeldung im Bereich der Realschule (inklusive Formulare)

Hat Ihr Kind eine Werkrealschulempfehlung, so sind wir verpflichtet, ein Beratungsgespräch mit Ihnen zu führen. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit dem Sekretariat einen Termin (Telefon: 07702-3803). Gesprächstermine sind am Dienstag, den 07.03.2023 zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr möglich.

 

Erforderliche Unterlagen

Damit die Anmeldung vollzogen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einreichen. Die Formulare können direkt digital ausgefüllt werden.

  • Schüleraufnahmebogen
  • Formular Datenschutzgrundverordnung
  • Formular Einverständniserklärung zur Nutzung von Microsoft Office 365
  • Antrag Busfahrkarte (für Schüler/innen, die nicht aus dem Stadtkern Blumberg kommen)
  • Antrag Eigenanteilsbefreiung (3. Kind-Regelung)
  • Formular Modulwahl Fach Musik
  • Formular Schwimmunterricht
  • Antrag Schließfach (freiwillig)
 

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen noch hinzu:

  • Grundschulempfehlung (Blätter 3 & 4)
  • Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch - in deutscher Sprache, ggf. amtl. deutsche Übersetzung. Die Vorlage eines (Kinder-)Ausweis reicht nicht aus.
  • Nachweis Masernimpfung
  • Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern:
    • Alleiniges Sorgerecht: Nachweis durch Vorlage eines Gerichtsurteils oder einer Negativbescheinigung
    • Gemeinsames Sorgerecht: Vorlage einer Einverständniserklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils (in der Regel der Teil, bei dem das Kind nicht dauerhaft wohnt).
 

Unterlagen und Formulare

Schüleraufnahmebogen (PDF-Datei)

Einwilligung Datenschutzgrundverordnung (PDF-Datei)

Einverständniserklärung zur Nutzung von MS Office 365 (PDF-Datei)

Antrag Busfahrkarte - MOV-Bestellschein (PDF-Datei)

Erklärung zur Eigenanteilszahlung (PDF-Datei)

Formular zur Modulwahl im Fach Musik (PDF-Datei)

Formular Schwimmunterricht (PDF-Datei)

Antrag Schließfach (PDF-Datei)

Anmeldung im Bereich der Werkrealschule (inklusive Formulare)

Erforderliche Unterlagen

Damit die Anmeldung vollzogen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einreichen. Die Formulare können direkt digital ausgefüllt werden.

  • Schüleraufnahmebogen
  • Formular Datenschutzgrundverordnung
  • Formular Einverständniserklärung zur Nutzung von Microsoft Office 365
  • Antrag Busfahrkarte (für Schüler/innen, die nicht aus dem Stadtkern Blumberg kommen)
  • Antrag Eigenanteilsbefreiung (3. Kind-Regelung)
 

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen noch hinzu:

  • Grundschulempfehlung (Blätter 3 & 4)
  • Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch - in deutscher Sprache, ggf. amtl. deutsche Übersetzung. Die Vorlage eines (Kinder-)Ausweis reicht nicht aus.
  • Nachweis Masernimpfung
  • Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern:
    • Alleiniges Sorgerecht: Nachweis durch Vorlage eines Gerichtsurteils oder einer Negativbescheinigung
    • Gemeinsames Sorgerecht: Vorlage einer Einverständniserklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils (in der Regel der Teil, bei dem das Kind nicht dauerhaft wohnt)
 

Unterlagen und Formulare

Schüleraufnahmebogen (PDF-Datei)

Einwilligung Datenschutzgrundverordnung (PDF-Datei)

Einverständniserklärung zur Nutzung von MS Office 365 (PDF-Datei)

Antrag Busfahrtkarte - MOVE-Bestellschein (PDF-Datei)

Erklärung zur Eigenanteilszahlung (PDF-Datei)​​​​​​​

Fehlen Teile der oben genannten Unterlagen (bitte keine Originale einreichen. Kopien, Fotos, Scans, usw. reichen aus) oder sind die notwendigen Formulare nicht vollständig ausgefüllt, kann die Anmeldung nicht vorgenommen werden.

 

Wie wird aus der Anmeldung die endgültige Aufnahme?

Nach Ablauf der Anmeldefrist prüft das staatliche Schulamt die Kapazitäten an den einzelnen Schulen.

Etwa Mitte Mai erhalten wir dann vom staatlichen Schulamt Bescheid, inwieweit wir alle angemeldeten Kinder auch tatsächlich an unserer Schule aufnehmen dürfen.

Im Anschluss daran erhalten Sie von uns die endgültige Aufnahmebestätigung. Gleichzeitig melden wir Ihr Kind dann von der bisherigen Grundschule ab.

Zusammen mit der endgültigen Aufnahmebestätigung erhalten Sie dann weitere Hinweise. Sollten Sie noch Fragen haben, dann dürfen Sie sich gerne an das jeweilige Sekretariat wenden.

Bereich Realschule: Frau Zimmermann 07702/3803

Bereich Werkrealschule: Frau Varona-Alonso 07702/3804

 

Termine

Sie können uns die erforderlichen Unterlagen ab dem 01. März 2023 zukommen lassen.

Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen der Realschule bzw. Werkrealschule bis spätestens 09. März 2023 zugestellt sein.